ON-DEMAND-VERKEHR IN ENSE

Helmo – Hellweg mobil

Helmo – Hellweg mobil – ist ein On-Demand-Verkehr. Bedarfsgesteuert wird so das Verkehrsangebot in ländlichen Bereichen des Kreises Soest erweitert. „Mobilität auf Bestellung“ ist das Stichwort. Helmo ermöglicht eine flexible Fahrtenplanung, ohne starre Fahrpläne oder Linienwege.

Mit den On-Demand-Angeboten Helmo etablieren wir im Kreis Soest ersmals Verkehre, deren Buchung, Abrechnung, Disposition und Betriebssteuerung über eine App vollständig digitalisiert sind. Im ersten Schritt als Förderprojekte angestoßen, hat Helmo sich zwischenzeitlich so gut bewährt, dass die Verkehre in den Regelbetrieb überführt werden konnten. 

Unsere On-Demand-Verkehre mit Helmo sind vollständig in den WestfalenTarif integriert, es entstehen also keine Zusatzkosten gegenüber dem normalen Busverkehr und alle Abos sind problemlos nutzbar! Das gilt auch für das Deutschlandticket.

Im Einsatz sind Kleinbusse. Durch ihr auffälliges Design sind die Fahrzeuge leicht zu erkennen und haben dazu beigetragen, Helmo als „Marke“ im Kreis Soest bekannt zu machen.

Buchungsmöglichkeiten für Helmo

Download der mobil info App
Laden Sie die mobil info App für Ihr Smartphone herunter.
Download für Android I Download für iOS 

 

Verbindungssuche
Über die Verbindungsauskunft der mobil info App geben Sie Ihren Fahrtwunsch ein. Die nächste mögliche Fahrt mit Helmo wird Ihnen in der App angezeigt.

 

Fahrt buchen
Sie rufen die Helmo-Fahrt durch einen Klick auf und aktivieren den Button „Buchen“.
An dieser Stelle werden Sie automatisch zur Helmo-App weitergeleitet. Bei Ihrer ersten Fahrtbuchung laden Sie bitte einmalig die kostenlose Helmo-App herunter und registrieren sich. In der Helmo-App wird Ihnen Ihre Fahrt mit Ein- und Ausstiegshaltestelle und der genauen Abfahrtszeit angezeigt.

Über den Button „Buchen“ bestellen Sie Ihre Fahrt.

Einen schnellen Zugang zu Helmo, ohne einen App-Download, bieten wir auch webbasiert an. 

https://helmo.fahrt-buchen.de
Um Helmo webbasiert zu buchen sind nur wenige Schritte notwendig:

  • Benutzerkonto erstellen: Das geht mit einer Handynummer oder einer E-Mail Adresse. 
  • Die persönlichen Daten und Einstellungen lassen sich jederzeit ändern. Das Konto kann selbständig wieder gelöscht werden.
  • Im Wallet, der digitalen Geldbörde, werden Zahlungsdaten und Zahlungsmethoden hinterlegt.
  • Die Fahrtbuchung findet über das ➕ Symbol in 5 Schritten statt:
  1.  Zeit wählen
  2.  Strecke festlegen
  3.  Fahrtoptionen. An dieser Stelle ist es möglich, Erwachsene, Kinder und Kleinkinder sowie Gepäck und einen Rollstuhl für den einzelnen Fahrgast hinzuzufügen. 
  4.  Fahrangebot
  5.  Fahrtdetails
  6.  Abschließend erfolgt eine Buchungsbestätigung. Die erfolgreiche Fahrtbuchung findet sich inklusive Bestätigungscode im Bereich Fahrten. Es wird zusätzlich eine kurze Meldung angezeigt.

Sie können Ihre Helmo-Fahrt auch ganz einfach telefonisch buchen, unter

► 0251 62853110.

   
Geben Sie Ihre Start- und Zielhaltestelle sowie die gewünschte Abfahrtszeit an.
Sie erreichen unsere Telefonzentrale immer montags bis sonntags von 6.00 Uhr bis 20.00 Uhr.

 

 

Bitte beachten Sie: Bei einer telefonischen Fahrtbuchung erhalten Sie keine Informationen zu aktuellen Verspätungen, Störungen oder Fahrtausfällen.

Welches Ticket wird für eine Fahrt mit Helmo benötigt?

eTicket: Sie bezahlen online in der mobil info-App (PayPal, Kreditkarte, Lastschrift).

Bei der Online-Bezahlung werden Sie von der Helmo-Buchungs direkt an die mobil info-App weitergeleitet. Hier ist eine einmalige Registrierung notwendig. Das eTicket wird in der mobil info-App automatisch nach der Anmeldung unter Tickets in „Meine Tickets und Buchungen“ angezeigt.

Sie können alle Tickets des WestfalenTarifs oder das Deutschlandticket nutzen.

Bar-Ticket: Sie zahlen Ihr Ticket direkt im Helmo-Shuttlebus.

Ihnen stehen alle Tickets des WestfalenTarifs zur Verfügung.

MITNAHMEREGELUNG

Kinder bis einschließlich 5 Jahren fahren kostenlos.

Für Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahren gibt es ermäßigte KinderTickets.

 

Wenn Sie Fragen zu unseren Angeboten oder sonstige Wünsche haben, können Sie gerne unser Kontaktformular nutzen. Wir werden uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen. Oder Sie rufen uns einfach an!

 

Kinderwagen

In unseren Bussen finden Sie geräumige Mehrzweckbereiche.

Bitte steigen Sie an der mittleren Tür ein und achten Sie darauf, dass der Kinderwagen sicher abgestellt ist. Die dafür vorgesehenen Stellplätze sind durch ein Piktogramm gekennzeichnet. Dort gibt es meist auch Klappsitze, die es Ihnen ermöglichen, bei ihrem Kind zu bleiben. Sollte es mal eng werden, gilt grundsätzlich: Kinderwagen und Rollstühle haben Vorrang.

Falls aber schon Fahrräder an Bord sind, ist es nicht mehr möglich, diese von der Weiterfahrt auszuschließen. Wenn es in solchen Ausnahmefällen wirklich keine weiteren Abstellmöglichkeiten für Ihren Kinderwagen mehr gibt, bestellt Ihnen der Busfahrer ein Taxi, und die RLG übernimmt die Rechnung.

Natürlich können Sie auch mit Rollator in unseren Bussen mitfahren. Es ist ganz einfach.

Einstieg 
Bitte nutzen Sie beim Einstieg mit Ihrem Rollator die breiten Türen in der Mitte des Busses. Dort befindet sich der Abstellplatz für Rollatoren, Rollstühle und Kinderwagen. Steht Ihr Rollator im Gang zwischen den Sitzen, kann er dort andere Fahrgäste beim Durchgehen behindern.

An der mittleren Tür können Sie nahezu stufenlos einsteigen. Heben Sie die Vorderräder Ihres Rollators leicht an und schieben ihn gerade in den Bus. Bitte sichern Sie den Rollator mit der Bremse und falls vorhanden, mit dem Sicherungsgurt im Bus.

Nutzen Sie einen Sitzplatz
Suchen Sie bitte einen Sitzplatz im mittleren Busbereich auf. Wenn möglich, nutzen Sie bitte die Klappsitze direkt neben dem Abstellplatz. Falls keine Sitze frei sind, bitten Sie andere Fahrgäste, Ihnen einen Platz anzubieten.

Verwenden Sie bitte nie Ihren Rollator als Sitzgelegenheit. Wenn unser Fahrer stark bremsen muss, ist der Rollator nicht ausreichend standsicher.

Ausstieg am besten Rückwärts
Lösen Sie die Bremse Ihres Rollators bitte erst, wenn der Bus vollständig zum Stehen gekommen ist.

Das Aussteigen gelingt am besten rückwärts. Sie können dabei die Handbremsen am Rollator benutzen und sich auch an den Griffen der Tür zusätzlich Halt verschaffen. So verringert sich die Gefahr, dass die Räder im Spalt zwischen Bus und Bordstein verkanten.

Die Rampe hilft
Die Helmo Busse der RLG sind an der mittleren Tür mit einer Klapprampe ausgestattet, über die das Hineinfahren in den Bus vereinfacht wird. Bitte sagen Sie der Fahrerin oder dem Fahrer Bescheid. Sie helfen Ihnen gerne.

Bitte stellen Sie Ihren Rollstuhl im Bus immer in der Fahrtrichtung ab und betätigen Sie die Feststellbremse. So sind Sie sicher unterwegs.

Richtig sichern mit dem Kraftknoten

Richtig sichern mit dem Kraftknoten (DIN 75078-2)

Am sichersten sitzen Fahrgäste während der Fahrt auf den serienmäßig eingebauten Fahrzeugsitzen, gesichert mit dem Dreipunktgurt. Jeder Fahrgast sollte diese Sitzplätze nutzen. Nur wenn es nicht möglich ist, die Person auf einen Fahrzeugsitz umzusetzen, sollte ein Rollstuhlplatz genutzt werden. In diesem Fall wird für die Sicherung von Rollstuhl und Fahrgast ein Kraftknotensystem verwendet.

Vorrang für Rollstuhlfahrer
Sollte es einmal Platzprobleme geben, weil gleichzeitig auch Fahrräder in den Bus sollen, dann haben Kinderwagen und Sie als Rollstuhlfahrer Vorrang.

Falls die Fahrräder dort allerdings schon stehen und dafür Tickets gekauft wurden, ist es nicht mehr möglich, diese von der Weiterfahrt auszuschließen. Sollte die Mitfahrmöglichkeit aus Platzgründen also einmal wirklich nicht möglich sein, bestellen wir Ihnen soweit möglich ein behindertengerechtes Taxi und übernehmen als RLG die Rechnung. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass übergroße Elektrorollstühle oder Scooter von der Beförderung ausgeschlossen sind, da mit ihrem Transport zu viele Sicherheitsprobleme für Sie und andere Fahrgäste verbunden sind.

Fahrräder können leider nicht mitgenommen, da es im Fahrzeug keine geeignete Abstellmöglichkeit gibt und die Platzsituation dies nicht zulässt. S

Ihr Gepäck fährt grundsätzlich kostenlos mit.

Achten Sie aber bitte darauf, dass es keinen Sitzplatz belegt und keine anderen Fahrgäste stört. Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Gepäck sicher untergebracht ist.

Sollte durch die Mitnahme von größeren Gegenständen ein Schaden verursacht werden, haftet dafür der Fahrgast.

Fahrgäste können Tiere kostenlos mitnehmen, wenn dadurch die Sicherheit und Ordnung des Betriebes nicht gefährdet ist und andere Fahrgäste nicht belästigt werden.

  • Hunde bedürfen grundsätzlich der Aufsicht durch eine geeignete Person. Sie müssen kurz angeleint werden.
  • Hunde, die Mitreisende gefährden können, müssen zudem einen Maulkorb tragen.
  • Hunde dürfen nicht auf die Sitzplätze.


Sonstige Tiere dürfen nur in geeigneten Behältern mitgenommen werden, die in einem voll besetzten Bus ebenfalls keine Sitzplätze blockieren dürfen.

Nutzungsbedingungen für die „Helmo-App“

§ 1 Gegenstand

Die Regionalverkehr Ruhr-Lippe GmbH (im Folgenden „RLG“) betreibt unter dem Produktnamen „On Demand Kreis Soest“ eine Buchungsplattform für einen bedarfsgesteuerten Verkehr mit Kraftfahrzeugen (nachfolgend On-Demand-Verkehr).
Die entsprechende Beförderungsleistung wird durch die RLG oder durch von ihr beauftragte Dritte erbracht. Der On-Demand-Verkehr ist verkehrlich und tariflich in den WestfalenTarif (im Folgenden „WT“) integriert.
Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit der Bereitstellung und Nutzung der Buchungsplattform. Die über die Buchungsplattform gebuchten Beförderungsleistungen des On-Demand-Verkehrs unterliegen den Tarifbedingungen des WT. Die jeweils aktuelle Fassung der Tarifbedingungen sind auf www.westfalentarif.de/der-westfalentarif/befoerderungsbedingungen-tarifbestimmungen/ einzusehen.

§ 2 Registrierung

Voraussetzung für die Nutzung der Buchungsplattform für den On-Demand-Verkehr ist zunächst die Installation der von der ioki GmbH im Google Play Store und im Apple App Store kostenfrei zum Download angebotenen On Demand Kreis Soest-Applikation („App“) auf einem mobilen Endgerät und die darüber erfolgende einmalige Registrierung als NutzerIn (Anlegen eines Kundenkontos). Die die App nutzende Person gibt hierzu folgende Daten an:

  • Name
  • E-Mail-Adresse
  • Handynummer

Ein Ticketverkauf findet in der Helmo-App nicht statt. Tickets können beispielsweise in der mobil info-App (im Google Play Store und im Apple App Store kostenfrei zum Download angeboten) erworben werden. Hierfür ist eine separate, einmalige Registrierung nötig. NutzerInnen sind verpflichtet, die für die Vertragsbeziehung wesentlichen Daten (insbesondere Kontaktdaten) bei Änderungen unverzüglich in ihrem persönlichen Login-Bereich entsprechend zu ändern. Kommen NutzerInnen ihrer Informationspflicht nicht nach, ist die RLG bzw. von ihr eingesetzte Dienstleister berechtigt, den Kunden mit den dadurch entstehenden Mehraufwendungen zu belasten.

§ 3 Buchung von Fahrten des On-Demand-Verkehrs über die Buchungsplattform

Nach erfolgter Erstregistrierung (siehe § 2) ist die die App nutzende Person für das Stellen von Fahrtanfragen sowie deren Buchung freigeschaltet. Über die App können jetzt unter Angabe von gewünschtem Start- und Zielpunkt sowie der gewünschten Abfahrts- oder Ankunftszeit unverbindliche Fahrtanfragen gestellt werden. Alternativ kann die die App nutzende Person in der App die Nutzung eigener Standortdaten (Geolocation) freigeben, die dann automatisch bei Fahrtanfragen als Startpunkt vorgeschlagen werden. Ein Überschreiben dieses Vorschlags ist jederzeit möglich. Auch kann die einmal freigegebene Nutzung der Standortabfragen jederzeit in der App abgeschaltet werden. Nach Eingabe und Bestätigung der gewünschten Fahrtdaten wird über das Hintergrundsystem der Buchungsplattform unter Berücksichtigung der aktuell zur Verfügung stehenden Platzkapazitäten ein konkreter Fahrtvorschlag unter Nennung folgender Parameter unterbreitet und der die App nutzenden Person angezeigt:

  • voraussichtliche Abholzeit (Zeitfenster)
  • voraussichtliche Ankunftszeit (Zeitfenster)
  • voraussichtliche Fahrzeit
  • voraussichtliche Wegstrecke
  • Weg vom Standort zum Abholort (auf einer Karte visualisiert)
  • Weg vom Abholort zum Ankunftsort (Fahrweg, auf einer Karte visualisiert)
  • Weg vom Ankunftsort zum Zielort (auf einer Karte visualisiert)
  • Zeitraum für die Gültigkeit des Angebots

Dieser Fahrtvorschlag kann von der die App nutzenden Person innerhalb eines angezeigten Zeitraums über einen Auswahlknopf bestätigt werden. In diesem Fall wird aus dem Fahrtangebot eine verbindliche Buchung der Fahrt und über die App wird der vierstellige Berechtigungscode für diese Fahrt angezeigt. Der Vertragsabschluss kommt mit der RLG zustande. Wird der über die App angezeigte Fahrtvorschlag nicht innerhalb von 90 Sekunden angenommen, verfällt der Fahrtvorschlag ohne dass hierfür Kosten entstehen. Die die App nutzende Person kann einen Fahrtvorschlag auch kostenlos stornieren. Ein Fahrtvorschlag wird jedoch nur dann erzeugt und angezeigt, wenn die über die Buchungsplattform prognostizierte Abfahrt- oder Ankunftszeit nicht mehr als 15 Minuten von der von der die App nutzenden Person gewünschten Abfahrt- oder Ankunftszeit entfernt liegt. Ist dies in Abhängigkeit zur aktuellen Buchungslage nicht möglich, wird dies über die App angezeigt.

§ 4 Beförderungsvertrag und Fahrpreis

Für das Herunterladen sowie die Nutzung der App werden keine Kosten / Gebühren erhoben. Die die App nutzende Person trägt die aus der Nutzung der App entstehenden Verbindungskosten selbst. Mit Bestätigung des durch die Buchungsplattform unterbreiteten Fahrtvorschlags kommt zwischen der die App nutzenden Person und der RLG ein Beförderungsvertrag über die Beförderungsleistung entsprechend der vorausgegangenen Buchung zustande. Das erfolgreiche Zustandekommen des Beförderungsvertrags wird durch den vierstelligen Berechtigungscode für die Fahrt angezeigt. Die die App nutzende Person schuldet gegenüber der RLG den entsprechend des WT anfallenden Fahrpreis. Bei Einstieg in das Fahrzeug müssen alle Fahrgäste den Berechtigungscode vorweisen (mündlich oder optisch) sowie bei angegebener Nutzung einer WT-Fahrkarte diese im Original vorzeigen. Beides hat unaufgefordert zu erfolgen. Das Fahrpersonal ist berechtigt, die Fahrkarte zur genauen Prüfung anzusehen und anzufassen. Der Fahrgast ist für den Prüfvorgang zur Herausgabe der Fahrkarte verpflichtet. Unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Fahrgäste: Schwerbehindertenausweise werden im Rahmen einer möglichen Gültigkeit für den Nahverkehr auch auf den On-Demand-Verkehr anerkannt.

§ 5 Bezahlung

Eine Bezahlung findet nicht in der Helmo-App statt. Tickets können beispielsweise in der mobil info-App (im Google Play Store und im Apple App Store kostenfrei zum Download angeboten) erworben werden.

§ 6 Nichtausführung einer Buchung / Stornierung einer Buchung

Alle über die Buchungsplattform vorgenommenen Fahrtbuchungen können durch die die App nutzende Person über die App kostenfrei storniert werden. Alle über die Buchungsplattform vorgenommenen Fahrtbuchungen können jederzeit auch durch die RLG storniert werden. Dies kann z.B. bei technischem Defekt, Unfall oder gravierenden Verkehrsbehinderungen durch Stau oder Witterungseinflüsse der Fall sein. Der die App nutzenden Person werden in diesem Fall keine No-Show-Vermerke angelastet. Zur Gewährleistung einer möglichst hohen Verfügbarkeit des Angebotes behält sich die RLG ausdrücklich vor, Personen, die mehrfach wiederholt nicht zur in der App angegebenen Abfahrtzeit am Abholort erscheinen, mindestens vorübergehend von der Nutzung der Buchungsplattform auszuschließen.

§ 7 Löschung / Sperrung des Kundenkontos

Die die App nutzende Person kann das mit der Registrierung eingerichtete Kundenkonto jederzeit durch Anklicken der entsprechenden Schaltfläche unter den Kontoinformationen löschen. Alternativ kann die Löschung auch durch Erklärung in Textform per E-Mail an kontakt@rlg-online.de erfolgen. Bei missbräuchlicher Verwendung des von der die Helmo-App nutzenden Person genutzten Kundenkontos kann die RLG das Kundenkonto vorübergehend oder dauerhaft deaktivieren. Dies erfolgt insbesondere bei wiederholten oder einzelnen gravierenden Verstößen gegen die Tarif- und Beförderungsbedingungen des WT sowie die Nutzungsbedingungen der Helmo-App.

§ 8 Änderungen von App, Service und Nutzungsbedingungen

Die RLG ist auch ohne Zustimmung der die App nutzenden Person berechtigt, die Buchungsplattform, die App oder den Service nach Ermessen in jeglicher Form zu verändern, insbesondere im Hinblick auf Weiterentwicklung, Verbesserung oder Fehlerbehebung von App und Service. Die RLG ist ebenso berechtigt, ab einem beliebigen Zeitpunkt die App nicht mehr anzubieten und den Service einschließlich des Verkehrs ganz oder teilweise einzustellen; eine Kündigung gegenüber dem Kunden ist hierzu nicht erforderlich. Die RLG informiert die die App nutzende Person hierüber in Textform.

§ 9 Haftung

Die Haftung der RLG im Zusammenhang mit der Erbringung und Nutzung des ioki-Angebots einschließlich des Zugriffs auf die dazu bereitgestellten Anwendungen, Webseiten und Inhalte, mit Ausnahme der Haftung bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der RLG oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beschränkt, soweit Schäden nicht durch abgeschlossene Versicherungen abgedeckt sind. Hiervon unberührt bleibt die Haftung der RLG bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, sowie eine etwaige Haftung der RLG nach dem Produkthaftungsgesetz. Sofern die RLG in ihren Allgemeinen und / oder Besonderen Beförderungsbedingungen oder Nutzungsbedingungen abweichende Haftungsregelungen getroffen hat, gelten diese.

§ 10 Datenschutz

Informationen zum Datenschutz sind der Datenschutzerklärung zu dieser App zu entnehmen. Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten: Regionalverkehr Ruhr-Lippe GmbH, Datenschutzbeauftragter, Krögerweg 11, 48155 Münster; E-Mail: datenschutz@wvg-online.de

§ 11 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Mündliche Nebenabsprachen bestehen nicht. Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Teile und Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen berühren deren Gültigkeit im Übrigen nicht. Die RLG ist jederzeit berechtigt die vorliegenden Nutzungsbedingungen zu ändern. Die RLG informiert den Kunden hierüber mit Hilfe der App. Eine Weiternutzung der Buchungsplattform ist gekoppelt an die Zustimmung der die App nutzenden Person zu den geänderten Nutzungsbedingungen. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem On-Demand-Verkehr wird als Gerichtsstand Soest vereinbart.

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